Für Vermieter ist es mit dem Bauen eines Miethauses nicht getan. Stattdessen obliegt ihnen auch die gesetzliche Verpflichtung das Miethaus durch Renovierung so in Stand zu halten, dass es von den Mietern ohne funktionale Einschränkungen bewohnt werden kann. In diesem Zusammenhang spricht man im Unterschied zur reinen Gebäudeverschönerung von einer Grundsanierung. Die Grundsanierung kann mehrere Formen annehmen.

Weniger anspruchsvolle Formen der Grundsanierung sind beispielsweise das Beseitigen leichter Risse an der Gebäudefassade oder das Wiederauftragen abgefallenen Putzes. Auch das Auftragen einer Spezialfarbe an den Gebäudewänden, um diese weniger Witterungsanfällig zu machen, zählt zur Grundsanierung. Solche einfacheren Formen der Grundsanierung können vom Hauseigentümer in seiner Funktion als Vermieter noch gut selbst vorgenommen werden.
Mit Beton und Spachtel
Für das Beseitigen kleinerer Risse im Mauerwerk bedarf es nur einer Betonmischmaschine und der Aufbereitung von Beton mit Hilfe eben dieser Maschine. Mit dem zubereiteten Beton und einer Spachtel lassen sich die leichten Risse im Mauerwerk dann selber schließen. Im Anschluss daran gilt es natürlich die geschlossenen Stellen mit Farbe und Pinsel zu bemalen. Auch für das Wiederauftragen von Putz leisten die Betonmischmaschine und der zubereitete Beton gute Dienste.
Für den Schutz der Hauswände vor Witterungseinflüsse mittels eines Spezialanstriches benötigt der Hausbesitzer lediglich einen großen Pinsel oder besser noch eine großflächige Pinselrolle, sowie die geeignete Speziallackierung für das Auftragen auf die Hauswand.
Sanierungsmaßnahmen werten Häuser auf
Gegebenenfalls kann für alle bis dato genannten Grundsanierungsmaßnahmen auch noch die Verwendung einer Leiter oder gar eines Gerüstes empfohlen werden. Für kompliziertere Tätigkeiten wie die Flachdachsanierung oder eine neue Heizung benötigen die meisten Vermieter indes die Dienste eines Fachmannes. Es hilft ja schließlich nichts, wenn der Vermieter sich auf komplizierte Formen der Grundsanierung einläßt für die ihm der Sachverstand fehlt.
Zur Vermeidung von Mietminderung hat jeder Vermieter die von Zeit zu Zeit anfallende Grundsanierung des Mietobjektes durchzuführen. Leichtere Formen der Grundsanierung kann er dabei selber stemmen. Für kompliziertere Formen der Grundsanierung bedarf es aber eines
Experten.
Bildquelle: © khorixas – Fotolia.com

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Jan.13,2012
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